I. Abschluß des Reisevertrages
1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde EUROFUN TOURISTIK GMBH den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular. Auch eine sonstige schriftliche, telefonische oder mündliche Anmeldung bei uns ist bindend. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle mitgenannten Teilnehmer. Der Anmelder erkennt die vorliegenden Reisebedingungen – auch im Namen und im Auftrag der mitgenannten Teilnehmer – verbindlich an.
2. Der Vertrag kommt mit Annahme durch EUROAKTIV oder seiner Partnerbüros durch Zusendung der Buchungsbestätigung zustande.
3. Nebenabreden und Änderungen des geschlossenen Reisevertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
II. Bezahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von € 100,- pro Person zu leisten. Spätestens 28 Tage vor Reisebeginn bei uns eingehend ist der restliche Reisepreis fällig. Für die Einzahlung stehen Ihnen Konten in Österreich, der BRD, CH und Italien zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der volle Rechnungsbetrag unserem Konto gutgeschrieben werden muss; eventuelle Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers! Die Reiseunterlagen werden Ihnen in der Regel nach Eingang der Anzahlung, spätestens jedoch zwei Wochen vor Reisebeginn, zugestellt.
Bankverbindungen:
Österreich:
Volksbank Obertrum, BLZ 44480 Kto. 10012443
Sparkasse Ried BLZ 20333 Kto. 0000-000711
Oberbank Schärding BLZ 15081 Kto. 851-0301.06
Deutschland:
Oberbank BLZ 701 207 00 Kto. 1001273083
Schweiz:
Volksbank Bodensee AG St. Margarethen Kto. 16.100.373.09
Italien:
Südtiroler Sparkasse Cassa di Risparmio di Bolzano Kto. 2081-5801
III. Rücktritt des Kunden / Ersatzteilnehmer / Umbuchung
1. Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären. Im Falle des Rücktritts oder Nichtantrittes der Reise müssen wir folgende Rücktrittsgebühren verrechnen:
Bis 29 Tage vor Reisebeginn: 20 %,
Vom 28.–15.Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises,
Vom 14.-8. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises,
Vom 7.–1. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises.
Am Anreisetag und bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises
Empfehlenswert ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung.
2. Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies bis drei Tage vor Reisebeginn mitteilt. EUROAkTIV kann der Teilnahme des Dritten aus wichtigen Gründen widersprechen. Es gelten dann die vorstehenden Rücktrittsbedingungen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt.
Für Umbuchungsaufwände berechnen wir € 50,-.
3. Änderungen der Buchung hinsichtlich Zimmeranzahl oder -art, der Hotelkategorie und Verpflegungsart sind grundsätzlich bis 14 Tage vor Reisebeginn möglich. Den damit verbundenen Aufwand müssen wir Ihnen in Rechnung stellen (je Umbuchung € 50,-).
IV. Leistungen
1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in dem für die Reisezeit aktuellen EUROAKTIV-Katalog maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von vermittelnden Reisebüros, Orts- oder Hotelprospekten oder sonstigen Dritten. Die angegebenen Etappenorte sind die meist und hauptsächlich angefahrenen Etappenziele. Ihr Einverständnis zum Ausweichen in Orte der engeren Umgebung müssen wir im Einzelfall ohne Abzug voraussetzen. Eventuelle Abweichungen vom im Katalog beschriebenen Ablauf aus organisatorischen Gründen sind möglich, beeinträchtigen jedoch nicht Art und Inhalt der Reise.
2. Der Reisepreis versteht sich pro Person auf Basis Doppelbett. Gegen Aufpreis kann – falls verfügbar – ein Einbettzimmer gebucht werden. In manchen Hotels steht allerdings nur eine beschränkte Anzahl von Einbettzimmern zur Verfügung, so dass Sie deshalb notfalls auch mit einem etwas einfacheren Zimmer vorlieb nehmen müssen oder unter Umständen für Übernachtung/Frühstück in ein anderes Hotel bzw. Privatpension ausweichen müssen. Falls ausnahmsweise kein Einbettzimmer verfügbar gemacht werden kann, müssten Sie mit einem Mitreisenden ein 2-Bett-Zimmer teilen. Der bezahlte Aufpreis würde Ihnen in diesem Falle selbstverständlich anteilig zurückerstattet.
3. Bei Familien gewähren wir für mitreisende Kinder folgende Ermäßigung auf Grundpreis und Zusatznächte als dritte Person im Doppelzimmer zweier Vollzahler: 0 bis 5,99 Jahre 100 % / 6 bis 11,99 Jahre 50 % / 12 bis 14,99 Jahre 25 % / ab 15 Jahre 10 %.
V. Haftung und Haftungsbeschränkung
1. EUROFUN TOURISTIK GMBH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen Leistungsbeschreibungen zum Druckzeitpunkt unseres Kataloges.
2. Die Teilnahme an den Radreisen ist auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.
3. Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Reise gewachsen ist.
4. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt ebenfalls in der Verantwortung des Reiseteilnehmers.
5. Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Flugzeug u. ä.) gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.
6. Sollte aus einem Grund, den wir nicht beeinflussen können (Umbauten, Renovierung usw.), eine vorgesehene Besichtigung nicht stattfinden, so können wir nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
7. Sollten Schäden auftreten, welche allein durch einen von uns ausgewählten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, so ist unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt.
8. Sollte ein Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks auftreten, so haften wir nur, wenn diese durch uns verursacht wurden und sofort nach Auftreten bei uns gemeldet werden, jedoch auch dann nur bis max. € 200,- je Person. Keinerlei Haftung übernehmen wir: - für Gegenstände, welche üblicherweise nicht im Reisegepäck mitgenommen werden, - für Zahlungsmittel aller Art, - für optische Schäden und Schäden an Haltegriffen und Rollen, - für Beschädigungen an Gepäckstücken, deren Gesamtgewicht 20 kg überschreitet. Wir empfehlen für diese Risiken das Reise-Sicherheits-Paket. Der Transport von Kundenfahrrädern ist – sowohl während einer Reise als auch bei Transferfahrten - nur auf Kundenrisiko möglich. Die Fixeinstellungen am Hänger sind auf die Veranstalterräder abgestimmt, so dass bei fremden Rädern leichte Beschädigungen, insbesondere Lackschäden vorkommen können. Für während des Transportes entstandene Schäden kann daher nicht gehaftet werden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Fremdbeförderungen und Fremdtouren.
9. Sollte eine Reise aus Gründen abgesagt werden, die wir nicht beeinflussen können (Streik, Naturkatastrophen u.ä.), oder sollten bei einer Reise nicht mindestens 8 Gäste teilnehmen (bei Schiffsreisen 15 Reisende) – sofern bei der entsprechenden Reisebeschreibung keine andere Mindestteilnehmerzahl angegeben ist – so behalten wir uns vor, die Reise bis spätestens 25 Tage vor dem geplanten Reisetermin abzusagen. In diesem Fall werden Sie sofort davon informiert und erhalten bereits an uns bezahlte Beträge umgehend zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
VI. Gewährleistung
1. Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes. EUROAKTIV – EUROFUN TOURISTIK GMBH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Kunde nur aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist an uns direkt oder an den Reiseleiter zu richten. Der Reiseleiter ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
2. Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise bis zur Abhilfe durch EUROAKTIV – EUROFUN TOURISTIK kann der Kunde nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn und soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel den in Ziff. VI 1. genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen.
3. Eventuelle Ansprüche müssen spätestens bis einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Reiseende bei uns geltend gemacht werden.
VII. Mitwirkungspflicht
1. Falls der Reisende die Reiseunterlagen nicht rechtzeitig erhält, muss er EUROAKTIV – EUROFUN TOURISTIK GMBH umgehend benachrichtigen.
2. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den in Ziff. VI 1. genannten Stellen zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
VIII. Sonstiges
1. Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
2. Änderungen von Preisen und Leistungen müssen wir uns vorbehalten, ebenso die Berichtigung von Irrtümern und Druckfehlern.
3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
IX. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
1. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht.
2. Der Kunde kann die EUROAKTIV– EUROFUN TOURISTIK GMBH nur an ihrem Sitz verklagen.
3. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich haben. In diesem Falle ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
Veranstalter
Bei allen Reisen ist EUROAKTIV – EUROFUN TOURISTIK GMBH Reisevermittler.
Kundengeld-Sicherung gemäß EU-Verordnung
Ihr Geld ist bei uns ver sichert !
Die EUROFUN TOURISTIK GmbH ist im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten unter der Nummer 1999/0035 eingetragen. Für die bei der EUROFUN TOURISTIK GmbH gebuchten Pauschalreisen sind für den Fall der Insolvenz bereits entrichtete Zahlungen für Reiseleistungen, die nicht mehr erbracht wurden und notwendige Aufwendungen für die Rückreise durch eine Bankgarantie der Volksbank Braunau, A-5280 Braunau abgesichert. Die Quartals-Sicherungssummen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. Die Höhe der Absicherung ergibt sich aus der Reisebüro-Sicherungsverordnung BGBl. 881/94 Nr. 274 vom 15. 11. 1994 sowie Nr. 170, BGBl. Nr. 52 vom 12. 04. 1996. Im Insolvenzfall sind Erstattungsanträge an die EUROPÄISCHE REISEVERSICHERUNG AG, Augasse 5-7, A-1090 Wien, Tel 0043-1/3172500, Fax: 0043-1/3172500199 zu richten. Erstattungsanträge sind nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Forderungseintritt einzubringen. Einen entsprechenden Sicherungsschein erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung.