Lieber Gast,
die Teilnahme an einer organisierten Reise bedarf rechtlicher Normen. Alle wesentlichen Elemente und Regelungen unseres Vertragsverhältnisses sind in diesen Teilnahmebedingungen dargestellt, die Sie daher sorgfältig lesen sollten.
1. VERMITTLUNG FREMDER LEISTUNGEN
Vermitteln wir ausdrücklich in fremdem Namen Angebote anderer Reiseveranstalter oder Anschlussübernachtungen, Flüge, Mietwagen etc., so richten sich Zustandekommen und Inhalt des Vertrages nach den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners des Reisenden.
2. VERTRAGSSCHLUSS
Die Anmeldung erfolgt unter Verwendung unseres Anmeldevordrucks im Katalog bzw. des Internet-Formulars. Der Reisevertrag kommt erst mit Zugang unserer Buchungsbestätigung in Textform bei Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro zustande (die Online-Empfangsbestätigung einer Internet-Buchung gilt nicht als Buchungsbestätigung).
3. LEISTUNGEN
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus Reiseanmeldung, Buchungsbestätigung und ergänzend aus der zugrunde gelegten Ausschreibung im Katalog bzw. auf der Internetseite. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den beschriebenen Leistungen oder den Teilnahmebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Rotalis und sind aus Beweisgründen in Textform zu treffen. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Die Verpflegung beginnt in der Regel mit dem Frühstück am ersten Radeltag und endet mit dem Frühstück am letzten Reisetag. Zu den Leistungen gehören auch sämtliche vorgesehenen Beförderungen mit Pkw/Bus, Bahn und Schiff auf allen Zwischenstrecken sowie alle mit dem vorgesehenen Besuch von Sehenswürdigkeiten zusammenhängenden Kosten. Ausnahme: Eigenbesichtigungen und Beförderungen an so genannten „Aufenthaltstagen“ bzw. als optional gekennzeichnete Aktivitäten. Ist eine Flugbeförderung Teil des Reisearrangements, kann diese mit Zwischenlandungen bzw. notwendigem Umsteigen verbunden sein. Wir bitten um Verständnis, dass es Flugpläne bzw. Flugplatzverfügbarkeiten in Einzelfällen unvermeidlich machen, dass der Hinflug in die Nachmittags- bzw. Abendstunden fällt, der Rückflug jedoch bereits in die Morgen- bzw. Vormittagsstunden. Stimmt der bei der Reiseanmeldung angegebene Name nicht mit dem im Ausweis angegebenen überein, so sind eventuell anfallende Kosten für eine Änderung/Neubuchung des Flugtickets durch den Gast zu begleichen. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Trotz langfristiger Verträge kann es im Ausnahmefall zu Hoteländerungen kommen. Soweit möglich buchen wir als Ersatz ein Hotel in der gleichen Kategorie und nehmen nur mit einem einfacheren Hotel vorlieb, wenn dies durch die Lage gerechtfertigt wird. Eventuelle Ansprüche wegen unzumutbaren Leistungsabweichungen bleiben unberührt.
4. HALBES DOPPELZIMMER
Um eventuell den Einzelzimmerzuschlag zu sparen, können Sie den Wunsch zur Buchung eines halben Doppelzimmers hinterlegen, vorausgesetzt, dieser Wunsch wird auch von anderen Mitreisenden geäußert. In diesem Fall teilen Sie sich ein Zweibettzimmer mit einer Person Ihres Geschlechts. Rotalis übernimmt die Zuteilung, geordnet nach Eingang der Anmeldungen. Aus Datenschutzgründen dürfen wir die Kontaktdaten der zweiten Person nicht weitergeben. Sollte bis zum Versand der Zimmerlisten an die Hotels 4 Wochen vor Reiseantritt keine Reservierung im Zweibettzimmer möglich sein, erklären Sie sich ohne Rücksprache mit der Buchung eines Einzelzimmers (mit Einzelzimmerzuschlag) einverstanden.
5. ANREISE
Soweit sich aus der Ausschreibung nichts anderes ergibt, erfolgt die Anreise individuell. Mit der Bestätigung erhalten Sie ausführliche Reiseinformationen (Hinweise zu An- und Rückreise per Bahn, eigenem Wagen oder Flugzeug).
6. ZAHLUNG DES REISEPREISES
Bei Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises sowie die Kosten für Zusatzleistungen (wie Flugbuchungen, Zusatznächte usw.) fällig, der Restbetrag mit Zugang der Rechnung frühestens 20 Tage vor Reiseantritt, damit Zug um Zug der Versand der Reiseunterlagen erfolgen kann. Bei nachträglicher Buchung von Zusatzleistungen sind diese sofort fällig. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und erfolgt die Zahlung auch innerhalb der in einer Mahnung gesetzten Frist nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten und eine Stornoentschädigung nach Punkt 11 geltend machen.
7. PREISÄNDERUNGEN
Wir sind berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für uns und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund nicht von uns zu vertretender Umstände erhöhen oder neu entstehen: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); behördliche Gebühren und Abgaben, z.B. Hafen- oder Flughafengebühren, Einreise- und Aufenthaltsgebühren, Sicherheitsgebühren. Solche Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten liegt. Der Reisepreis darf nur um die Summe der betragsmäßigen Erhöhungen der oben genannten Preisbestandteile, bezogen auf die Kosten der gebuchten Reise seit Abschluss des Reisevertrages, erhöht werden. Der Erhöhungsbetrag wird zum vereinbarten Reisepreis addiert. Wir sind verpflichtet, Ihnen auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung im Einzelnen darzustellen und zu belegen. Wir sind verpflichtet, Ihnen eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, jedoch spätestens drei Wochen vor Reisebeginn, mitzuteilen. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8%, so gelten für Sie die nachfolgend in Ziffer 11 geregelten Rechte.
8. RÜCKTRITT VOR REISEBEGINN DURCH ROTALIS, MINDESTTEILNEHMERZAHL
Die Mindestteilnehmerzahlen unserer Reisen sind: Europa- und Fernreisen 8 Personen, Rad & Schiff-Reisen 14 Personen. Bei allen Reisen (Partnerreisen ausgenommen) sind wir bis 5 Wochen vor Reisebeginn berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die vertragliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Treten unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände ein, kann Rotalis vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten (Für Partnertouren gelten die Bedingungen des jeweiligen Partners, siehe Punkt 25). In diesem Fall können Sie von uns unverzüglich die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.
9. SELBST GEBUCHTE LEISTUNGEN
Bevor Sie selbstständig Flüge oder Züge, Zusatzübernachtungen oder weitere Leistungen für die Reise buchen, versichern Sie sich bitte, dass die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Rotalis kann bei einer Reiseabsage aufgrund Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (siehe §8) keine Kostenerstattung (auch nicht aus Kulanz) gewähren.
10. FLUGBUCHUNGEN
a) Änderung von Flugzeiten
Aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen etc. kann es in seltenen Fällen zu Änderungen von Abflugzeiten kommen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Änderungen von bis zu 4 Stunden von der ursprünglich bekannten Abflugzeit keinen Mangel darstellen und auch nicht zum Rücktritt berechtigen. Bei größeren Abweichungen informieren wir Sie und versuchen, die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen. Rotalis kann keine Entschädigungszahlungen übernehmen. Eventuelle Schadensersatzansprüche ergeben sich aus der Fluggastrechteverordnung der EU (EG 261/2004).
b) Gepäckbeschädigung oder –verspätung
Bei Schäden oder Zustellungsverzögerungen des Gepäcks bei von Rotalis gebuchten Flügen, wird empfohlen, dass der Gast unverzüglich an Ort und Stelle eine Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft stellt. Zudem muss spätestens beim ersten Treffen mit der Reiseleitung diese über die bei der Airline gestellte Schadensanzeige informiert werden. Für den Fall, dass der Gast seiner Mitwirkungs- und Schadenminderungsverpflichtung nicht nachkommt, hat dies unmittelbare Auswirkung auf allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche bzw. führt zum Ausschluss dieser Ansprüche.
11. RÜCKTRITT DURCH DEN GAST
Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 %, so sind Sie berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Sie können stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus unserem Angebot verlangen, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise muss unverzüglich uns oder dem buchenden Reisebüro gegenüber erklärt werden. Nicht bei Rotalis gebuchte Leistungen können in diesem Fall nicht bei Rotalis geltend gemacht werden. Sie können als Reiseteilnehmer vor Reiseantritt jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall steht uns jedoch gesetzlich eine Rücktrittsentschädigung zu. Die Stornoentschädigung wird wie folgt pauschaliert verrechnet.
Bei europäischen Radreisen:
bis 60. Tag vor Reisebeginn 10%
59. bis 28. Tag 30%
27. bis 14. Tag 50%
13. bis 6. Tag 60%
5. bis 1. Tag 80%
Nichtantritt (Anreisetag) 95%
Bei Rad & Schiff-Reisen:
Bis 85 Tage vor Reisebeginn 20%
84. bis 43. Tag vor Reisebeginn 40%
42. bis 29. Tag 70%
28. bis 1. Tag 90%
Nichtantritt (Anreisetag) 100%
Bei Fernreisen:
Bis 35. Tag vor Reisebeginn 30%
34. bis 22. Tag 50%
21. bis 8. Tag 80%
7. bis 1. Tag 90%
Nichtantritt (Anreisetag) 95%
Für Sondergruppen / Freundeskreise gelten gesonderte Stornobedingungen. Die Stornoentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldetem Teilnehmer. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt Ihnen vorbehalten. Bis zum 28. Tag vor Reiseantritt fällt für Flugkosten lediglich eine Bearbeitungspauschale von € 50 an, wenn es sich um einen Veranstaltertarif handelt. Bei späteren Stornierungen oder Stornierungen von sofort ausstellbaren Flugtickets fallen die von der jeweiligen Fluglinie vorgesehenen Stornokosten an. Gebuchte Zusatznächte unterliegen den allgemeinen Stornobedingungen des jeweiligen Hotels. Gebuchte Pedelecs (Elektroräder) können nicht erstattet werden, da diese einer langfristigen Disposition unterliegen.
12. UMBUCHUNGEN UND WECHSEL IN DER PERSON DES REISETEILNEHMERS
Umbuchungen nehmen wir bei allen Reisen (ausgenommen Partnerreisen) bis 60 Tage vor Reiseantritt gegen eine Umbuchungsgebühr von € 60 pro Person vor (bei Partnertouren gelten die Bedingungen des jeweiligen Partners, siehe Punkt 25), Verfügbarkeit der Leistungen vorausgesetzt. Nach diesem Zeitpunkt ist die Umbuchung nur noch durch Reiserücktritt zu den in Ziffer 11 genannten Bedingungen und nachfolgende Neuanmeldung möglich. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Vertragseintritt eines Dritten haften Sie gemeinsam mit ihm als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch seinen Eintritt entstehenden Mehrkosten. Bei einer gemeinsamen Doppelzimmer-Buchung für zwei Personen, die später in eine Einzelzimmer-Buchung für eine Person abgeändert wird, entstehen Stornogebühren gemäß Punkt 11 aus dem anteiligen Reisepreis für eine Person. Der Reisepreis für die verbleibende Person wird entsprechend der neuen Sachlage ermittelt; ggf. kommt zum bisherigen anteiligen Reisepreis ein Einzelzimmerzuschlag hinzu.
13. AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG
Bei einer Stornierung von bereits gebuchten Zusatzleistungen berechnen wir pauschal eine Aufwandsentschädigung von € 20 pro Einzelfall zusätzlich zu eventuell entstehenden Stornogebühren.
14. SICHERHEIT HAT VORRANG
Bitte beachten Sie unbedingt die Straßenverkehrsregeln. Insbesondere bei der Teilnahme an Aktivitäten, z.B. Wanderungen, Boots- und Kanufahrten, sollten Sie Ihr persönliches Leistungsvermögen kritisch einschätzen (alternative Beförderungsmöglichkeiten sind meist vorhanden, die Teilnahme ist also freiwillig). Ausführliche „Tipps“ finden Sie in den „Reiseinformationen“, die Ihnen mit der Rechnung zugehen oder Sie können Rotalis dazu unter den unter Punkt 28 genannten Daten auch vorab kontaktieren.
15. OBLIEGENHEITEN BEI MANGELHAFTER REISE
Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die von uns nicht schuldhaft herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen für Sie zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Ihr Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) für die Dauer des Mangels entfällt, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an die Rotalis-Reiseleitung oder – soweit möglich und zumutbar - an uns direkt zu richten. Die Rotalis-Reiseleiter sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen uns anzuerkennen.
16. KÜNDIGUNG DES REISEVERTRAGS DURCH ROTALIS ODER DEN GAST
Wir können jederzeit den Reisevertrag kündigen, wenn Sie als Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügen oder durch Ihr Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stören oder gefährden und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Reisevertrag kündigen. Sie haben der Rotalis Reisen GmbH Vertragswidrigkeiten, die Sie während der Erbringung der im Reisevertrag vereinbarten Reiseleistungen wahrnehmen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich über die unter Punkt 28 genannten Kontaktdaten mitzuteilen. Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht und dadurch die Reise erheblich beeinträchtigt, so können Sie auch in diesem Fall den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt haben und diese Frist ohne Abhilfe verstrichen ist. Wenn Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist, bedarf es dieser Fristsetzung nicht. Die sonstigen gegenseitigen Rechte und Pflichten in den obigen Kündigungsfällen ergeben sich aus dem Reisevertragsgesetz und den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Unsere Rotalis-Reiseleiter sind zum Kündigungsausspruch in diesen Fällen bevollmächtigt. Für Rad & Schiff Reisen gilt: Änderungen des Reiseverlaufs und der Radetappen lassen sich teilweise nicht vermeiden. Wenn wegen Niedrig-/Hochwasser oder Schiffsdefekt eine Strecke nicht befahren werden kann, bleibt deshalb vorbehalten, die Gäste auf dieser Strecke mit Bussen zu befördern, in Hotels unterzubringen und/oder den Streckenverlauf zu ändern. Unter Umständen ist der Umstieg auf ein anderes Schiff nötig. Sofern sich aus den Änderungen für Sie rechtliche Ansprüche ergeben, bleiben diese unberührt.
17. REISEABBRUCH
Bei vom Gast zu vertretenden Reiseabbruch besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
18. VERSICHERUNGEN
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- / Reiseabbruchversicherung, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- sowie Reisekrankenversicherung. Die Kosten dieser Versicherung finden Sie unter www.rotalis.com/reiseversicherung-gefuehrte-radtouren. Die Versicherungsprämie kann bei Stornierung nicht erstattet werden.
19. HAFTUNG VON ROTALIS
Unsere vertragliche Haftung für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis für den betroffenen Teilnehmer beschränkt, soweit
a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder
b) wir für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich zu machen sind. Unsere Haftung Ihnen gegenüber für Schäden aus unerlaubter Handlung, die nicht Körperschäden sind, wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis für den betreffenden Teilnehmer beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
20. EIGENES FAHRRAD MITBRINGEN
Wenn Sie Ihr eigenes Fahrrad (herkömmliches Rad/Pedelec) mitbringen möchten, beachten Sie bitte folgende Spezifikationen: max. 28 Zoll Reifendurchmesser, Reifenbreite max. 4 cm, Radstand max. 117 cm. Sollte Ihr Rad diese Maße überschreiten, kann der Transport mit dem Rotalis-Gespann nicht gewährleistet und im Fall durch den Reiseleiter vor Ort zurückgewiesen werden. Durch das Auf- und Abladen sowie den Transport mit den Rädern auf dem Anhänger lassen sich Beschädigungen nicht immer vermeiden. Auf die Sicherheit der Räder wird immer penibel geachtet. Diebstähle können allerdings nicht ausgeschlossen werden. Rotalis kann weder für nicht mutwillig zugefügte Beschädigungen noch bei Diebstahl eine Haftung übernehmen. Bei Mitnahme Ihres eigenen Fahrrads besteht kein Anspruch auf Verminderung des Reisepreises. Im Pannenfall hilft Ihnen Ihr Reiseleiter gerne im Rahmen seiner Möglichkeiten. Bei eigenen Pedelecs kann das Laden des Akkus nicht von den Rotalis-Reiseleitern übernommen werden.
21. SCHADENERSATZ
Im Falle fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung der Ihnen von Rotalis zur Verfügung gestellten Materialien haften Sie Rotalis gegenüber für die entstandenen Schäden und Rotalis ist daher zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Sie berechtigt.
22. PASS , VISA UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
Genaue Hinweise zu den Ein- und Ausreisebestimmungen und den Impfempfehlungen der von Rotalis bereisten Länder finden Sie unter www.rotalis.com/Einreise_und_Impfbestimmungen.
23. DATENSCHUTZ
Wenn Sie Flüge über Rotalis buchen, berechtigen Sie uns, Ihre E-Mailadresse und Ihre Telefonnummer für Notfälle und kurzfristige Änderungen an die Airline weiterzugeben. Alle weiteren personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung der Reise nennen, sind gemäß Datenschutz-Grundverordnung gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Ausführliche Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung erhalten Sie auf unserer Homepage https://www.rotalis.com/datenschutz-dsgvo.
24. VERÖFFENTLICHUNG VON REISEFOTOS
Mit Ihrer Reiseanmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass alle während der Reise durch Rotalis-Mitarbeiter oder Mitreisende gemachten Fotos unentgeltlich für Rotalis-Werbezwecke, insbesondere den Rotalis-Katalog und die Rotalis-Webseite, verwendet werden dürfen. Die Einwilligung kann jederzeit frei widerrufen werden; der Widerruf ist schriftlich an die Rotalis Reisen GmbH zu richten.
25. ZUSAMMENARBEIT MIT VERTRAGSPARTNERN
Für diese Touren gelten teilweise Sonderbedingungen (Storno, Leistungen, etc.). Bitte beachten Sie dazu die jeweilige Ausschreibung der Radtouren. Detaillierte Informationen auf Anfrage erhältlich.
26. AUSSCHLUSSFRIST, VERJÄHRUNG
a) Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen (Adresse siehe unten). Für die Fristwahrung ist der Zugang der entsprechenden Erklärung bei uns maßgebend. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Fristeinhaltung gehindert waren.
b) Vertragliche Ansprüche, die Körperschäden betreffen oder die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, verjähren in zwei Jahren. Ansonsten verjähren die vertraglichen Ansprüche in einem Jahr.
27. GÜLTIGKEIT DER ANGABEN IN DER AUSSCHREIBUNG
Selbstverständlich kann der Katalog bzw. die Internetseite nur die bei Redaktionsschluss bekannten Tatsachen berücksichtigen. Druck oder Eingabefehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen unseres Angebots bleiben daher bis Vertragsschluss vorbehalten.
28.VERANSTALTER/GERICHTSSTAND
Rotalis Reisen GmbH
Joseph-Haydn-Str. 8
A-4780 Schärding
Telefon: +43 (0) 7712 / 50 000
info@rotalis.com
www.rotalis.com
Geschäftsführer: Franz Angerer
Amtsgericht Ried im Innkreis / FN 399939 x t /
UID: ATU 68109156
Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen. Der Reisende kann Rotalis Reisen GmbH nur an ihrem Sitz verklagen.
STANDARDINFORMATIONSBLATT FÜR PAUSCHALREISEVERTRÄGE
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Rotalis Reisen GmbH und seine Partner (Radurlaub Zeitreisen GmbH, Boat Bike Tours, WeinRadel und African Bikers) tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügen die Unternehmen Rotalis Reisen GmbH und seine Partner (Radurlaub Zeitreisen GmbH, Boat Bike Tours, WeinRadel und African Bikers), über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückabwicklung Ihrer Zahlungen im Insolvenzfall und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, ebenfalls zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall einer Insolvenz der genannten Unternehmen. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 a
1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
2.) Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
3.) Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mitdem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
4.) Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.
5.) Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
6.) Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
7.) Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
8.) Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
9.) Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
10.) Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
11.) Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
12.) Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
Rotalis Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit dem Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort abgeschlossen. Diese kann unter folgendem Link unter der Angabe der GISA-Zahl 16933378 eingesehen werden: http://www.gisa.gv.at/abfrage.
Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, A-1010 Wien Stubenring 1, Tel.: +43/1/71100-0, service@bmdw.gv.at) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Rotalis Reisen GmbH verweigert werden.